Marktordnung (AGB)


Marktordnung (AGB), Stand: 27.02.2009

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Eine Seite, die man gelesen haben muss.......

Platzvergabe: In der Regel ab 6.15 Uhr, Einweisung durch den Veranstalter. Marktende ab 15.00 Uhr. Der Verkaufsstand ist bis mindestens 14.30 Uhr verkaufsbereit zu halten. Ein Abbau ist früher nicht gewünscht/erlaubt!

Reinigungskaution: Es werden 5,00 € erhoben, die bei sauberem Standplatz bei Marktende erstattet werden. Jeglicher Abfall ist vom Marktteilnehmer einzusammeln und selbst zu entsorgen.

Teilnahme für nicht EG-Angehörige nur mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung/Visum und Gewerbeschein. Jeder gewerbliche Händler muss auf Verlangen die Gewerbeerlaubnis vorlegen.
Verboten sind der Handel mit Waffen, NS-Artikeln, pornographischen und Gewalt verherrlichenden Artikeln, sowie mit Waren, die gegen Zoll- und Urheberrecht verstoßen.

Standgeld: Neuware lfd. Meter 8,00 €.
Genussmittel: Nur nach Voranmeldung. Kein Verkauf von neuen Textilien (bereits vergeben)!
Trödel: Der 1. lfd. Meter 8,00 €, jeder weitere lfd. Meter 5,00 €, 3 lfd. Meter 15,00€. Standtiefe max. 1,40m; es wird die längste Standseite berechnet! Wohnmobile und PKW mit Anhänger werden mit mindestens 4 Meter Aufbauanlage (20,00 €) berechnet.
Kinder bis 13 Jahre: 1 lfd. Meter frei für Spielzeug, Kinderbücher usw. bis max. Verkaufswert 75,00 €! Frei sind nicht Kinderkleidung, Kinderschuhe, Kinderwagen, Haushaltsgegenstände, PC- und Konsolenspiele u.s.w.. Das Standgeld wird mit Aufbau des Standes fällig. PKW am Stand frei!

Jeder Aussteller erkennt mit Standaufbau diese AGB an. Bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß gegen die Marktordnung erfolgt der Platzverweis.

 
Vogt & Borchers
Marktveranstaltungen GbR